Aktuell
Welche Regelungen gelten für den Konzertbesuch?
Ab Sonntag, den 3. April 2022, entfallen in Bayern die 2G-Regelung und die allgemeine Maskenpflicht. Das bedeutet, Sie brauchen für den Konzertbesuch keinen Impfnachweis und kein negatives Testergebnis mehr vorzulegen. Wenn Sie möchten, können Sie im Haus und/oder am Platz im Konzertsaal weiterhin eine medizinische oder eine FFP2-Maske tragen. Weiterhin sind alle Kapazitätsbeschränkungen aufgehoben, Konzerte können wieder unter voller Auslastung stattfinden.
Wir freuen uns sehr, dass wir wieder im Konzert für Sie alle spielen können!